Ausschuss-Erklärung zur Menschenrechtslage in Xinjiang
Hier geht‘s zur Erklärung auf der Webseite des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Erklärung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu den Menschenrechtsverletzungen in der Region Xinjiang
In der chinesischen autonomen Region Xinjiang hält die Kommunistische Partei Chinas über eine Million Angehörige turkstämmiger Minderheiten, insbesondere der religiösen Minderheit der muslimischen Uiguren, in eigens errichteten staatlichen Lagern zur Umerziehung gefangen.
Aus zahlreichen Zeugenberichten und Recherchen von Journalisten und Menschenrechtsexperten wurde inzwischen bekannt, dass die Insassen in diesen Lagern regelmäßig Opfer von Folter, sexueller Gewalt und psychischem Terror werden. Durch tägliche Indoktrination zur Verinnerlichung der kommunistischen Staatsideologie sollen die Uiguren sowohl in Freiheit und noch stärker in Gefangenschaft systematisch ihrer kulturellen Identität beraubt werden.
Zudem müssen Angehörige der ethnischen Minderheiten in Xinjiang massenhaft Zwangsarbeit leisten, Frauen werden gegen ihren Willen sterilisiert und unter Androhung von Lagerhaft zur Abtreibung gezwungen.
Inzwischen dokumentieren selbst offizielle Statistiken der chinesischen Regierung die Folgen dieser brutalen Strategie, mit der China zahlreiche von ihm unterzeichnete Menschenrechtsabkommen missachtet. Die Geburtenrate der Minderheiten in Xinjiang ist seit Beginn dieser systematischen Kampagne von Staat und Partei vor einigen Jahren massiv eingebrochen. In der Langzeitwirkung ist das Volk der Uiguren durch diese ebenso brutale wie systematische Strategie in seiner Existenz gefährdet.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages fühlt sich nicht zuletzt wegen der historischen deutschen Verantwortung ganz besonders an das internationale Völkerrecht gebunden und hält es daher für geboten, sich bei der Bewertung dieser schweren Menschenrechtsverletzungen an den juristischen Begriffen des Völkerstrafrechts zu orientieren.
Trotz oder wegen dieser massiven Menschenrechtsverletzungen zählt es zur Strategie der chinesischen Partei- und Staatsführung, durch gezielte Propaganda und Verbreitung von Unwahrheiten die Internierungen in Xinjiang als vermeintliche Terrorbekämpfung zu tarnen und die brutalen Menschenrechtsverletzungen rundheraus zu leugnen. Einem konstruktiven Dialog zu all diesen Fragen verweigert sich der chinesische Staat. Selbst der Dialog in Deutschland zu universellen Menschenrechten im Parlament wird durch den chinesischen Botschafter verweigert.
Je eindeutiger diese schweren Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang öffentlich und international benannt werden, desto klarer kann dieser chinesischen Propaganda der Boden entzogen und den Opfern geholfen werden.
Um eine faktisch und rechtlich sorgfältig begründete Positionierung vorzunehmen, hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am 17. Mai 2021 im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung in dieser Sache Völkerstrafrechtsexperten und China-Experten geladen, um die Vorgänge in Xinjiang rechtlich einordnen zu können.
Auch aufgrund dieser fachlichen Stellungnahmen kommt der Ausschuss zu dem Schluss, die schweren Menschenrechtsverletzungen an den ethnischen und religiösen Minderheiten in Xinjiang als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen zu müssen.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit gehören wie die beiden Völkerstrafrechtstatbestände Kriegsverbrechen und Völkermord zu den schwersten Menschheitsverbrechen. Nach Auffassung internationaler Experten verpflichtet die UN-Völkermordkonvention die internationale Gemeinschaft, bereits bei Verdacht des Völkermords aktiv einzuschreiten.
Die Volksrepublik China ist als Unterzeichnerin der UN-Charta und der Genozid-Konvention in Völkerrechtsverträgen zur Achtung der Menschenrechte und zur Verhütung von Menschenrechtsverbrechen verpflichtet.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hält es vor dem Hintergrund der schweren Vorwürfe für unabdingbar, dass eine unabhängige UN-Untersuchungskommission eingesetzt wird, um die in Xinjiang begangenen Menschenrechtsverletzungen vollumfänglich untersuchen und aufarbeiten zu können. Der Ausschuss unterstützt ausdrücklich die Nutzung des EU-Sanktionsregimes gegen Verantwortliche für die Menschenrechtsverbrechen in Xinjiang.
Auch Deutschland hat durch die Anerkennung des Weltrechtsprinzips die Möglichkeit, auch auf nationaler Ebene einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, dass Beweise gesichert werden und Opfer von Menschenrechtsverbrechen akut und im Nachgang Gerechtigkeit erfahren. Zeuginnen und Zeugen der Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang werden von der Kommunistischen Partei Chinas auch im Exil systematisch eingeschüchtert. Das Regime versucht systematisch die Glaubwürdigkeit der Opfer und der Zeugen dieser Verbrechen zu torpedieren.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe würde nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Schwere und des Ausmaßes dieser millionenfachen Menschenrechtsverletzungen die Einleitung eines Strukturermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts begrüßen, in dessen Rahmen Zeuginnen und Zeugen, die in Deutschland leben, befragt werden können. Die demokratischen Staaten stehen in der Verantwortung, Straflosigkeit zu beenden und Menschenrechte weltweit zu verteidigen.
Die vorstehende Erklärung wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion der AfD angenommen.